Wichtige Informationen zum Thema
"Corona-Virus und Schule"
Stand: 14.04.2023
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Infos des Ministeriums Elternbriefe Links
Mitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Thema "Corona-Virus"
- Lüften: Klassen- bzw.
Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle
45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch
vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden.
Es können weiterhin auch
(dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger
eingesetzt werden. Diese ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
- Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
- Husten- und Niesetikette:
Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte
weiterhin selbstverständlich sein.
- Abstandhalten: Wo immer
möglich, sollte im Schulgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern
eingehalten werden.
Link: Hygieneempfehlungen ab 1. März 2023
Häufige Fragen - FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
siehe Elternbriefe
Empfehlungen für Eltern:
Elternbriefe und wichtige Infos
An Bayerns Schulen gibt es keine generellen, anlasslosen Testungen mehr.
Schreiben des Ministeriums:
- Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
- Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
- Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen.
Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben.
- In der Schule finden keine Testungen statt.
- Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
- Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest)
gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die
Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
--- Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.
Elterninformation - Hygienemaßnahmen an Schulen (Stand: 01.03.2023)
Auch im Schuljahr 2023/2024 gilt:
Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob ein COVID-19-Verdacht besteht.
So können Ansteckungen in der Schule wirksam verhindert werden.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung!
Robert-Koch-Institut
Website des Robert-Koch-Institutes:
RKI - Startseite
Schulberatung Bayern:
Maßnahmen zum Corona-Virus (www.schulberatung.bayern.de):
Gesundheit - Infos:
LGL - Bayerisches Landesamt für Gesundheit
Bayerisches Staatsministerium für Familie:
Bayer. Staatsministerium für Familie